Schufa darf Daten nur zeitlich begrenzt verwerten
Die Schufa darf die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten, als sie im "Insolvenzbekanntmachungsportal" veröffentlicht werden dürfen. Dies gelte auch bei der Berechnung eines Score-Wertes, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 03.06.2022 unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung. OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022 - 17 U 5/22
Kündigung behinderter Menschen
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die widerlegbare Vermutung begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte.
BAG, Urteil vom 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
SGB-II-Bezieher vor BVerfG erfolgreich
BVerfG, Beschluss vom 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21 :
Einem SGB-II-Bezieher war Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen Bescheide versagt worden, mit denen die Leistungsbewilligung festgesetzt und daneben eine Erstattung eines überzahlten Betrags gefordert wurde. Die Überzahlung rührte daher, dass das Jobcenter ein Betriebskostenguthaben anteilig leistungsmindernd berücksichtigt hatte.
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