Auch ein noch an einer Hochschule der DDR begonnenes Studium der Wirtschaftsinformatik kann eine höhere Betreuervergütung rechtfertigen. Der Bundesgerichtshof verlangt in einem Urteil vom 09.03.2022 - Az.: XII ZB 539/21 - aber, dass die absolvierte Ausbildung konkret auf für die Betreuung relevante Inhalte überprüft wird.