Auch ein noch an einer Hoch­schu­le der DDR be­gon­ne­nes Stu­di­um der Wirt­schafts­in­for­ma­tik kann eine hö­he­re Be­treu­er­ver­gü­tung recht­fer­ti­gen. Der Bun­des­ge­richts­hof ver­langt in einem Ur­teil vom 09.03.2022 - Az.: XII ZB 539/21 -  aber, dass die ab­sol­vier­te Aus­bil­dung kon­kret auf für die Be­treu­ung re­le­van­te In­hal­te über­prüft wird.

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