Die Schufa darf die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten, als sie im "Insolvenzbekanntmachungsportal" veröffentlicht werden dürfen. Dies gelte auch bei der Berechnung eines Score-Wertes, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 03.06.2022 unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung. OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022 - 17 U 5/22

blue header

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Google Fonts und Cookies auf unserer Website. Cookies sind essenziell für den Betrieb der Seite (sog. Session Cookies). Daten werden von uns aber nicht gespeichert. Google Fonts sind lokal gespeichert und sollten nicht zu einer Übermittlung Ihrer IP an Google Inc. führen, was aber abschließend nicht garantiert werden kann. Zum Schutz vor Abmahnungen können Sie die Seite daher nur nutzen, wenn Sie diesen Bedingungen (Erläuterungen siehe Link unten) zustimmen.