Ein ent­las­se­ner Be­treu­er er­hält schon ab dem Zeit­punkt der Ent­schei­dung über den Be­treu­er­wech­sel kein Geld mehr. Laut Bun­des­ge­richts­hof ist die Rechts­kraft des Be­schlus­ses nicht ma­ß­geb­lich. Daran än­de­re sich auch da­durch nichts, dass die Ent­las­sung bei einem Er­folg der Be­schwer­de von An­fang an un­wirk­sam ge­we­sen wäre.BGH, Beschluss vom 16. März 2022 - XII ZB 248/21.

Ein Anwalt wollte auch für die Zeit nach seiner Entlassung als Betreuer bezahlt werden. Das Amtsgericht übergab der Geschäftsstelle einen sofort wirksamen Beschluss, wonach der Anwalt durch einen anderen Berufsbetreuer ersetzt wurde. Seine Beschwerde dagegen wurde vom Landgericht zurückgewiesen. In der Zwischenzeit hatte der Anwalt seine Tätigkeit für seinen Schützling fortgesetzt. Amts- und Landgericht waren sich einig darin, dass ein Vergütungsanpruch nur bis zur Entlassung bestand. Der BGH bestätigte dies.

blue header

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Google Fonts und Cookies auf unserer Website. Cookies sind essenziell für den Betrieb der Seite (sog. Session Cookies). Daten werden von uns aber nicht gespeichert. Google Fonts sind lokal gespeichert und sollten nicht zu einer Übermittlung Ihrer IP an Google Inc. führen, was aber abschließend nicht garantiert werden kann. Zum Schutz vor Abmahnungen können Sie die Seite daher nur nutzen, wenn Sie diesen Bedingungen (Erläuterungen siehe Link unten) zustimmen.