Einwilligung in OP
Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, rechtzeitig vor einem Eingriff vom Arzt über die möglichen Risiken aufgeklärt zu werden – ein Mindestabstand zwischen Gespräch und Einwilligung muss aber nicht eingehalten werden. Das stellt der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil klar. Wie schnell ein Patient nach ordnungsgemäßer Aufklärung seine Entscheidung treffe, sei grundsätzlich "seine Sache". (BGH, Urteil vom 20.12.2022 - VI ZR 375/21- beck-aktuell)
Betreuung gegen den Willen des Betroffenen
Will ein Gericht gegen den Willen des Betroffenen eine gesetzliche Betreuung einrichten oder erweitern, muss es prüfen, ob das fehlende Einverständnis auf dem freien oder nur auf dem natürlichen Willen beruht. Der Unterschied liegt laut Bundesgerichtshof darin, ob der Betroffene Grund, Bedeutung und Tragweite der Betreuung intellektuell erfassen kann oder nicht. Gegebenenfalls sei ein eindeutiges Sachverständigengutachten einzuholen.
BGH, Beschluss vom 07.12.2022 - XII ZB 158/21
Redaktion beck-aktuell, 2. Feb 2023.
Unterbringung wegen Selbstgefährdung
Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung erfordert konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr des Eintritts eines erheblichen Gesundheitsschadens. Abstrakte Angaben zu selbstschädigenden Handlungen sowie krisenhaften Krankheitsschüben sind für eine Begründung des Antrags unzureichend.
BGH, Beschluss vom 30.11.2022 - XII ZB 257/22
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