Ein entlassener Betreuer erhält schon ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über den Betreuerwechsel kein Geld mehr. Laut Bundesgerichtshof ist die Rechtskraft des Beschlusses nicht maßgeblich. Daran ändere sich auch dadurch nichts, dass die Entlassung bei einem Erfolg der Beschwerde von Anfang an unwirksam gewesen wäre.BGH, Beschluss vom 16. März 2022 - XII ZB 248/21.
Ein Anwalt wollte auch für die Zeit nach seiner Entlassung als Betreuer bezahlt werden. Das Amtsgericht übergab der Geschäftsstelle einen sofort wirksamen Beschluss, wonach der Anwalt durch einen anderen Berufsbetreuer ersetzt wurde. Seine Beschwerde dagegen wurde vom Landgericht zurückgewiesen. In der Zwischenzeit hatte der Anwalt seine Tätigkeit für seinen Schützling fortgesetzt. Amts- und Landgericht waren sich einig darin, dass ein Vergütungsanpruch nur bis zur Entlassung bestand. Der BGH bestätigte dies.