Der eine oder andere Betreuer könnte ja schon geimpft sein. Zur aktuellen Lage hat der KSV informiert, dass sich nach der nun geltenden Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 alle Betreuer als „sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 besteht“ gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 9 CoronaImpfV impfen lassen können. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt prüft wohl zudem, ob die Gruppe der gesetzlichen Betreuer auch zur kritischen Infrastruktur gezählt werden kann (§ 4 Absatz 1 Nummer 5 CoronaImpfV).

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