Das Gesetz soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern. Der Bundestag beschloss am 22.04. mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Gesetz. Die Neuregelung soll zu Erleichterungen im Alltag und im Arbeitsleben führen.

Mit dem Beschluss wurde auch eine Gewaltschutzklausel im Sozialgesetzbuch verankert werden, um den Schutz vor Gewalt und Mißbrauch in Einrichtungen zu verbessern.

 

Beispiele für die neuen Maßnahmen:
Assistenzhunde sollen künftig Zutritt haben zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen wie Geschäften – auch wenn Hunde dort sonst verboten sind. Das Budget für Ausbildung wird erweitert. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über dieses Budget gefördert werden können.

Zudem sollen die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung in den Jobcentern und Arbeitsagenturen ausgebaut werden. In den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation sollen digitale Gesund­heits­anwendungen neu aufgenommen werden.

Für Betreuer (Info des KSV) relevant wird sein, dass aufgrund dieses Gesetzes künftig die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Vormünder im SGB II, SGB XII (§ 82 SGB XII) und im BVG vom Einkommenseinsatz freigestellt wird.

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