Folgende Mitteilung hat uns heute erreicht:

Im Zusammenhang mit der Gesundheit möchten wir auf eine rechtliche Änderung in der aktuellen Sächsischen Corona Schutzverordnung aufmerksam machen, welche ich Ihnen zugleich als Anhang beifüge.

Die rechtlichen Betreuer wurden nunmehr aus der Regelung des § 2b Satz 2 Nummer 11 SächsCoronaSchVO gestrichen. Dies erfolgte aus klarstellenden Gründen. Es wird insoweit auf die Begründung der Verordnung (siehe Seite 13) verwiesen, wonach die rechtlichen Betreuer bereits in Nummer 9 als andere Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, erfasst sind. Für die rechtlichen Betreuer ist die neue Regelung demnach sogar von Vorteil, da die in § 2b Satz 2 Nummer 11 SächsCoronaSchVO enthaltenen Beschränkungen hinsichtlich der zugelassenen Personenzahl für sie nun nicht mehr gelten.

 

Dirk Prochaska

 

Kommunaler Sozialverband Sachsen
überörtliche Betreuungsbehörde

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