Die nun begonnen Impfungen gerade für die älteren Mitbürger bringen Bürokratie, Fragen und Probleme mit sich.
Auf vielen Portalen sind zu dem Thema Informationen erhältlich (z.B. hier beim BdB).
Als kurze Zusammenfassung ist auch die Stellungnahme des Betreuungsgerichtstags interessant.
Dennoch bleiben Fragen und Probleme im Einzelfall, gerade wenn die Einwilligungsfähigkeit eines Betreuten
fraglich ist.
Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung sieht eine solche nämlich auch gegeben, wenn sich der Betroffene in einer Drucksituation befindet und deswegen in eine Behandlung einwilligt. (vgl. Beschluss vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 oder Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14)
Eine solche Drucksituation kann es schon dadurch geben, dass Betroffene sich ohne Impfung ausggrenzt fühlen oder z.B. Angst haben könnten, an Veranstaltungen teilnehmen oder keinen Beusch mehr empfangen zu dürfen.
Auch wenn die Pandemie mit COVID 19 einen Ausnahmefall darstellt, werden die geltenden Regeln des Rechtsstaats nicht völlig ausgehebelt, was sehr schön am 05.01.2021 der Gesundheitsminister von NRW in der Sendung Markus Lanz (zu Recht) betont hatte.