Ein 62-Jäh­ri­ger ist zu le­bens­lan­ger Haft ver­ur­teilt wor­den, weil er nach Auf­fas­sung des Land­ge­richts Lim­burg psy­chisch kran­ke Frau­en zum Sui­zid ge­drängt oder dies ver­sucht hat.

Den Erkenntnissen des Gerichts zufolge hatte der Angeklagte zwischen 2012 und 2016 in Online-Selbsthilfeforen Kontakt zu psychisch kranken oder labilen Frauen gesucht. Er soll sie dann per Chat oder Telefon manipuliert haben, damit sie sich selbst töten oder sie dies ihm überlassen. Der Mann habe an den Opfern seinen "sexuellen Sadismus" ausleben wollen, sagte der Vorsitzende Richter. Im Fall von zwei Frauen aus Bayern und dem Raum Limburg (Hessen) führten die Manipulationsversuche demnach nicht zum Äußersten. Dagegen kam es, so das Gericht, 2016 zum Tod einer Bremerin, nachdem der Angeklagte sie massiv bearbeitet hatte.

Die Richter gingen von einer "mittelbaren Täterschaft" des Angeklagten aus. Er habe die Opfer quasi "zum Tatwerkzeug gegen sich selbst" gemacht. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert: Es sei "nicht im Ansatz" ein Tötungsvorsatz des 62-Jährigen zu erkennen. Wegen eines ähnlichen Falls sitzt der Angeklagte bereits in Haft. LG Limburg, Urteil vom 22.03.2022  -  Quelle Redaktion beck-aktuell

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