Das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 618/22) hat am 22.03.2022 einen betreuungsrechtlichen Beschluss des Amtsgerichts Pinneberg über die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens vorläufig ausgesetzt, weil keine Anhörung des Betroffenen stattgefunden hatte. Das BVerfG erinnert an die gerichtliche Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde. Maßgebend dafür sei der Gedanke, dass der Beteiligte Gelegenheit haben müsse, auf die Gerichtsentscheidung vorab effektiv Einfluss nehmen zu können. Da der Mann vor Erlass des Beschlusses nicht angehört worden sei, könnte sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt sein, zumal der angegriffene Beschluss keine besondere Dringlichkeit der beauftragten Begutachtung erkennen lasse. (Quelle Beck Online)