Der re­for­mier­te "Hoch­schul­zer­ti­fi­kats­kurs Recht­li­che Be­treu­ung" der Be­ck­Aka­de­mie in Zu­sam­men­ar­beit mit der Hoch­schu­le Neu­bran­den­burg ist mit einer ab­ge­schlos­se­nen Aus­bil­dung an einer Hoch­schu­le ver­gleich­bar. Der Fern­kurs ver­mit­telt laut Bun­des­ge­richts­hof ge­nü­gen­de be­treu­ungs­recht­lich re­le­van­te Kennt­nis­se. 

BGH, Beschluss vom 09.02.2022 - XII ZB 378/21

In der Mitteilung vom Beck Verlag heisst es zum Urteil weiter:

Nachdem der Fernlehrgang reformiert wurde – er dauert nun vier Semester bei einem Arbeitspensum von 2.880 Stunden (96 ECTS-Punkte) – sei der Kurs mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG vergleichbar. Zwar bleibt der zeitliche Umfang der Ausbildung dem Familiensenat zufolge damit immer noch hinter dem eines Bachelor-Studiengangs zurück, der sich in der Regel auf mindestens 180 ECTS-Punkte bei sechs Studiensemestern erstreckt. Bei einer Ausbildungsdauer von vier Semestern sei diese zeitliche Abweichung jedoch nicht so gewichtig, wenn die Ausbildung zusätzlich noch andere Kriterien erfülle, die für die Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium kennzeichnend seien. Vor allem der Umstand, dass der von der Betreuerin absolvierte Fernlehrgang ausschließlich betreuungsrechtlich relevante Kenntnisse vermittelt, spreche dafür.

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