Das Sächsische Justizministerium hat verschiedene Stellen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zum Referentenentwurf  des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz betreffend ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts  beteiligt. Der Entwurf mit 486 Seiten wird in vielen Bereichen das Betreuungsrecht erheblich beeinflussen. Würde der Entwurf 1 zu 1 ungesetzt könnten ca. 20 % der Betreuungsverfahren überflüssig oder starek eingeschränkt werden.

 

Angefangen von der Einführung eines verpflichtenden Anfangsberichts über erweiterte Auskunfts- und Mitteilungspflichten des Betreuers

Angedacht ist zum Beispiel im Rahmen der jährlichen Berichterstattung eine stärkere Einbeziehung des Betreuten dadurch vorzusehen, dass eine Pflicht des Betreuers zur Besprechung des Jahresberichts mit diesem eingeführt wird. Eine Erhöhung bzw. Anpassung der Vergütung trotz abzusehenden erheblichen Mehraufwands ist aber nicht vorgesehen.

 

Download des Entwurfs:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/062320_Reform_Vormundschaft.html

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