Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23.02.2022 zum Aktenzeichen 7 U 199/12 entschieden, dass eine Berufsunfähigkeit auch auf der Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren beruhen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat dem Kläger, der Simulationsvorwürfen ausgesetzt war, eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen von der Versicherung zugesprochen.