Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, sieht der Koalitionsvertrag die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 (Urteil vom 05.11.2019) geforderte Neuregelung der Leistungsminderungen (sogenannte Sanktionen) vorzunehmen. Bis zur Neuregelung sollen daher die geltenden Sanktionsregelungen für Pflichtverletzungen bis zum Jahresende 2022 befristet außer Kraft gesetzt sein. Wer ohne wich­ti­gen Grund nicht zu ver­ein­bar­ten Ter­mi­nen im Job­cen­ter er­scheint, muss al­ler­dings wei­ter­hin mit leis­tungs­recht­li­chen Kon­se­quen­zen rech­nen. (Anmerkung: Welche das sein sollen, ist aber unklar !!)  (Quelle Redaktion beck-aktuell, 16. Mrz 2022)

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