Auf Grund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde das Grundsteuerrecht geändert. Nun müsen seit 01.07.2022 alle Grundeigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) abgegeben. Maßgeblicher Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022. Fristende für die Erklärungsabgabe ist am 31. Oktober 2022.
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks (Grundvermögen) verpflichtet, eine Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Erbbaurechten ist die oder der Erbbauberechtigte zur Erklärungsabgabe verpflichtet.
Wir helfen ehrenamtlichen Betreuern oder Vorsorgebevollmächtigten und auch Kollegen der Berufsbetreuung bei Grundtsücken in Sachsen dabei, sofern Sie noch nicht über einen eigenen ELSTER Zugang verfügen.
Zwar kann in Härtefällen kann die Feststellungserklärung auch in Papierform beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, z. B. wenn kein Internetzugang verfügbar ist.
In dem Fall kann man sich an das für den Grundbesitz zuständige sächsische Finanzamt wenden, um amtliche Vordrucke in Papierform zu erhalten.
Da wir ein Zugang zu ELSTER als Organisation haben, können wir die Meldung vornehmen, wenn Sie uns alle Daten dafür zur Verfügung stellen. Bis auf weiteres im Rahmen unserer Kapazitäten stellen wir diesen Service nach Anfrage, Absprache und vollständiger Datenübermittlung kostenlos zur Verfügung. Die Unterstützung stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Hilfe in Steuersachen dar, sonder versteht sich lediglich als Übermittlungshilfe der Daten an das Finanzamt. Angaben werden daher von uns auch nicht geprüft.
Wer keinen ELSTER Zugang hat und einrichten will, kann auch auf andere - meist kostenpflichtige - Angebote (APP's) im Internet zurückgreifen.