Ein Sachverständigengutachten, das mehr als sechs Monate nach der zugrundeliegenden Untersuchung erstellt wird, ist unverwertbar. Es muss auch nicht vergütet werden. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. (Beschluss vom 21.08.2024 - L 10 KO 2110/24)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für schwerbehinderte oder gleichgestellte Praktikanten, die für ein Berufspraktikum im Sinn von § 26 BBiG eingestellt werden. Jedoch führt ein laufender Gleichstellungsantrag laut BAG nicht zum Eingreifen der schützenden Verfahrensvorschriften.
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Selbst wenn eine Krankschreibung erst verspätet bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht wird, muss diese dem Versicherten Krankengeld zahlen. Das hat das BSG ( Urteil vom 30.11.2023 - KR 23/22 R) entschieden. Denn allein die Vertragsarztpraxen seien verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit den Krankenkassen zu melden.