Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. Gleichzeitig werden sensible Gesundheitsdaten geschützt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte sei für die Versicherten freiwillig, so das Bundesgesundheitsministerium. Welche Daten gespeichert werden, wer auf sie zugreifen darf und wann Daten wieder gelöscht, entscheide der Versicherte. Klare Regeln für Datenschutz, Datensicherheit und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit sollen dafür sorgen, dass sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt sind.
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