Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. Gleichzeitig werden sensible Gesundheitsdaten geschützt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte sei für die Versicherten freiwillig, so das Bundesgesundheitsministerium. Welche Daten gespeichert werden, wer auf sie zugreifen darf und wann Daten wieder gelöscht, entscheide der Versicherte. Klare Regeln für Datenschutz, Datensicherheit und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit sollen dafür sorgen, dass sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt sind.
Weitere INFOS.

blue header

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Google Fonts und Cookies auf unserer Website. Cookies sind essenziell für den Betrieb der Seite (sog. Session Cookies). Daten werden von uns aber nicht gespeichert. Google Fonts sind lokal gespeichert und sollten nicht zu einer Übermittlung Ihrer IP an Google Inc. führen, was aber abschließend nicht garantiert werden kann. Zum Schutz vor Abmahnungen können Sie die Seite daher nur nutzen, wenn Sie diesen Bedingungen (Erläuterungen siehe Link unten) zustimmen.