Mit der Einführung weiterer Bereitsschaftspraxen stellte sich die Frage, was im Falle des Versterbens eines Betreuten im Hinblick auf den Totenschein zu veranlassen ist.
Auf eine Anfrage hat die Kassenärztliche Vereinigung uns am 15.10.2020 mitgeteilt, dass für die Versorgung von Patienten, die keine Möglichkeit haben eine Praxis aufzusuchen, weiterhin der Fahrdienst für Hausbesuche in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt auch für die Ausstellung von Totenscheinen. Die Anforderung erfolgt über die bundeseinheitliche Rufnummer 116117.

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